Ab 1. Mai 1948 konnten Geschäftsbriefe mit Luftpost befördert werden. Diese Briefe mussten mit einer Zulassungsmarke der JEIA (Joint-Export-Import-Agency, einer Dieststelle zur Überwachung des Außenhandels, die 1947 - 1948 in der Bizone tätig war) versehen werden. (Mit Freistempel selten.)